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Bundesregierung beschließt Aus fuer Elena
Veröffentlicht am Freitag, 23.September 2011 von Redaktion


In der Vergangenheit hat das staatliche Programm zur Erfassung von Einkommensnachweisen immer wieder Kritik von Datenschützern geerntet. Obwohl die Testphase des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahren / Elena ursprünglich bis 2014 geplant war, hat die immer wieder aufflammende Kritik nun offenbar dafür gesorgt, dass das Programm schnellstmöglich wieder gestoppt wird.



Das elektronische Entgeltnachweis-Verfahren / Elena ist in der Vergangenheit immer wieder in die Kritik von Datenschützern geraten. Die Testphase des staatlichen Programms zur Erfassung von Einkommensnachweisen sollte ursprünglich bis 2014 laufen. Nach immer wieder laut werdender Kritik hat die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger Elena offenbar überprüfen lassen.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde nun erklärt, dass das Programm schnellstmöglich wieder gestoppt wird. Um den bürokratischen Aufwand zu verringern sollte Elena Einkommensnachweise in eine elektronische Form bringen.

Das Programm wurde 2008 erstmals vorgestellt und seit Anfang 2010 werden mit Elena Arbeitnehmerdaten gespeichert. Obwohl Elena den bürokratischen Aufwand verringern sollte war der zusätzlich Arbeitsaufwand für das Programm doch beträchtlich, so dass Klein,- und Mittelstands-Unternehmen unter der zusätzlichen Arbeit leiden.

Datenschützer haben in der Vergangenheit immer wieder die Methode der zentralen Speicherung persönlicher Daten mittels Elena kritisiert. Diese nicht verstummende Kritik hat offenbar dazu geführt, dass die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger das Programm überprüfen lies.

Viele Firmeninhaber werden vermutlich aufatmen, dass das Programm nun schnellstmöglich wieder abgeschafft wird. Die bisher gespeicherten Daten sollen zeitnah gelöscht werden, verspricht die Bundesregierung. Des Weiteren sollen alle Arbeitgeber von der bestehenden elektronischen Meldepflicht befreit werden.






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