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Erneute Kritik an der Vorratsdatenspeicherung
Veröffentlicht am Freitag, 16.August 2013 von Redaktion


Das Das Thema Vorratsdatenspeicherung wird seit Jahren immer wieder erörtert und erregt immer wieder viele Gemüter. Seit 2006 verlangt die Europäische Union von Telekommunikationsanbietern, dass diese die Daten über Telefon- und Internetnutzung speichern müssten. Großes Streitthema ist immer wieder der Zeitraum der Vorratsdatenspeicherung. Die EU fordert, dass die Daten mindestens 6 Monate gespeichert werden sollten.



Seit einigen Jahren wird das Thema Vorratsdatenspeicherung immer wieder erörtert und erregt nicht nur Datenschützer. Die Europäische Union / EU verlangt seit 2006, dass Telekommunikationsanbietern die Daten über Telefon- und Internetnutzung speichern müssten. In dem Kontext wird immer wieder kritisiert, dass die EU verlangt, dass die Daten mindestens 6 Monate gespeichert werden müssen.

Die gespeicherten Daten sollen von Ermittlern auch ohne richterlichen Genehmigung angefordert werden können. Seitdem das Gesetzt in Deutschland 2010 von dem Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, gibt es in der Regierungskoalition Streit um einen erneuten Anlauf. Darüber hinaus soll aktuell eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig sein. In einer Studie zur Vorratsdatenspeicherung kommen 3 Wissenschaftler der Universität Kassel zu dem Schluss, dass die Daten nur wenige Monate gespeichert werden sollten.

Roßnagel erklärt in dem Kontext: "Man könnte die Speicherzeit also auf zwei Monate oder drei Monate verkürzen. Das würde für die Grundrechte einen großen Unterschied machen.“ Weiter führt der Experte aus: "Je länger die Daten gespeichert werden umso mehr Hinweise geben sie auf Vorlieben, Gewohnheiten, Kontakte und Beziehungen."

Obwohl bisher offenbar noch nicht geklärt ist in welchem Umfang deutsche Geheimdienste von den Internet-Ausspähaktionen britischer und amerikanischer Dienste Kenntnis hatten und / oder gar mit diesen zusammen arbeiten, kritisiert der Experte die Zusammenarbeit der Geheimdienste mit ausländischen Diensten mit folgenden Worten: "Es kann ja nicht sein, dass unser Bundesverfassungsgericht sehr differenzierte Anforderungen stellt an die Internetüberwachung, ausländische Dienste das komplett ignorieren und deutsche Dienste dann davon profitieren."


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