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Vorratsdaten sollen alternativ mittels Schock Frost Verfahren gesichert werden
Veröffentlicht am Montag, 11.Oktober 2010 von Redaktion
Das Thema Vorratsdatenspeicherung wird seit geraumer Zeit immer wieder erörtert und erregt immer wieder viele Gemüter. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger hat sich nun erneut gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Laut Handelsblatt schlägt die Bundesjustizministerin vor, dass bei einem Verdachtsmoment alle Daten durch das sogenannte Schock-Frost-Verfahren gesichert werden sollen.
Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger will heute am Montag den 11. Oktober 2010 ein Strategiepapier in ihrer Partei verteilen lassen. Mit dem Strategiepapier möchte Ministerin verdeutlichen, dass die aktuelle Gesetzesgrundlage durchaus ausreiche. Frau Sabine Leutheuser-Schnarrenberger erklärt: "Zur Kriminalitätsbekämpfung sind auch ohne die pauschale und anlass-lose Speicherung jeder Benutzung von Telefon, Handy, e-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar."
Weiter schreibt die Ministerin an ihre Partei: So könne in speziellen Fällen "die Identität des Täters durch sofortige Abfrage vom Provider verlangt werden", etwa bei der Bekämpfung der Kinderpornografie. "Zur Kriminalitätsbekämpfung sind auch ohne die pauschale und anlass-lose Speicherung jeder Benutzung von Telefon, Handy, e-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar." Ob mehr Überwachung wirklich zu mehr Sicherheit führt ist bis zum jetzigen Zeitpunk noch nicht beweisen. Das von der Bundesjustizministerin als Alternative vorgeschlagene sogenannte Schock-Frost-Verfahren wird in den USA und Kanada bereits angewandt.
Damit keine wichtigen Daten verloren gehen, sollen bei einem Verdachtsmoment alle individuellen Daten, auch ohne richterlichen Beschluss vorsorglich gespeichert werden können. Die so präventiv mittels Schock-Frost-Verfahren gesicherten Daten können wieder aufgetaut werden, falls sich der Verdacht erhärtet. Der Innenminister Thomas de Maizière und der BKA-Chef Jörg Ziercke haben vor wenigen Tagen beklagt, dass ohne die Vorratsdatenspeicherung viele Straftaten zu spät, nur unzureichend oder gar nicht aufgeklärt werden können.
Die Vorratsdatenspeicherung wird von vielen Bundesbürgern und Datenschützern als unverhältnismäßig angesehen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat am 2. März 2010 erklärt, dass die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sei. Der Eco-Vorstand und Rechtsanwalt Oliver Süme kritisiert in diesem Zusammenhang: "Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann." Weiter führt der Rechtsanwalt aus: "Das ist unverhältnismäßig und absurd." Links zum Thema:
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