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Techniklexikon
RA
Der Fachbegriff "RA" steht für "registration-authority"
und beschreibt eine mögliche Institution inmitten einer Sicherheitsinfrastruktur.
Dabei erfolgt eine enge Kooperation mit der Certification-Authority ( CA ).
Diese dient dabei der Erfassung der entsprechenden persönlichen Daten. Die Registration-Authority
ist dabei die Überprüfungsstelle des Zertifikatenehmers ( ZN ) und schickt diesen
Antrag zur Zertifizierungsstelle wobei dann z.B. eine PIN-Nummer ebenfalls übertragen
wird.
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