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Gesetz-StGB-303b
Die zweite neue Bestimmung des deutschen Strafgesetzbuches,
Paragraph 303b Strafgesetzbuch (Computer Sabotage), schützt Unternehmen
vor Angriffen Dritter auf ihre Computer.
Er besagt folgendes:
“(1) Wer sich in den Datentransfer einmischt, der
von substantialer Bedeutung für ein Geschäft oder Unternehmen oder
eine öffentliche Einrichtung ist, indem er:
1. einen in Paragraph 303a Unterparagraph(1) genannten Akt begeht; oder
2. ein Datenprozesssystem oder einen Datenträger zerstört, beschädigt,
unbrauchbar macht, entfernt oder verändert, wird mit Gefängnis oder
einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ein Versuch ist strafbar.”
weitere gesetzliche Informationen können hier bei Dejure.org
nachgelesen werden.
Generell gesagt, wird ein Trojaner auf einem Computer installiert,
verändert er die Daten, die auf dem Gerät enthalten sind, wo sie installiert
wurden. In Fällen, wo bedeutsame Datenprozesse von Wirtschaftsunternehmen
oder öffentlichen Behörden angegriffen werden, ist die Installation
eines Trojaners eine kriminelle Straftat nach Paragraph 303b des Strafgesetzbuches.
Einige Cookies führen auch zu einer Veränderung der Daten, die auf
dem anvisierten Computer gespeichert sind. Folglich ist die Installation von
solchen Cookies ohne Zustimmung des Besitzers der Daten eine kriminelle Straftat
der Veränderung von Daten.
Dasselbe gilt auch für Adware. Adware kann die Daten, die auf dem anvisierten
Computer gespeichert sind, verändern als Vorbedingung für die Übermittlung
der identifizierten Daten. Wieder entscheidet das individuelle Adware Programm
und seine Effekte, ob es kriminell ist.
Zusammenfassung
Die Benutzung von Spyware, um an persönliche Daten zu gelangen, ist ein
direkter Konflikt mit dem Recht auf Selbstbestimmte Informationsweitergabe des
Datensubjekts, zum Beispiel ein Grundgesetz, das auch im Verhältnis zu
privaten Körperschaften in Anspruch genommen werden kann. Wenn Spyware
genutzt wird, um persönliche Daten ohne Zustimmung zu verarbeiten, ist
solch ein Gebrauch ein Gesetzverstoß gegen das deutsche Gesetz zum Datenschutz.
Letztendlich ist der verhüllte/nicht zugestimmte Gebrauch von Spyware Datenspionage
und somit eine kriminelle Straftat.
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